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Verstoßen die bayerischen Wahlgesetze gegen die Verfassung? Genau das soll der Bayerische Verfassungsgerichtshof auf Grund einer Popularklage prüfen. Die Klage geht davon aus, dass die jetzigen Wahlgesetze die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter und die Beseitigung bestehender Nachteile verhindern.