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Das Frauenwahlrecht hat auf lange Sicht nicht dazu geführt, dass Frauen ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechend in den Parlamenten vertreten sind. Eine Verpflichtung zu paritätisch besetzten Wahllisten könnte Abhilfe schaffen.
Politik ist keine Unterhaltungsshow, sondern harte Arbeit.
Verstoßen die bayerischen Wahlgesetze gegen die Verfassung? Genau das soll der Bayerische Verfassungsgerichtshof auf Grund einer Popularklage prüfen. Die Klage geht davon aus, dass die jetzigen Wahlgesetze die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter und die Beseitigung bestehender Nachteile verhindern.