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Rubrik Blitzlicht

Etwas tun gegen Morde an Frauen

Von Dorothee Markert

Foto: Dorothee Markert

Im Januar dieses Jahres unterschrieb ich die über Change.org verbreitete Petition „Stoppt das Töten von Frauen“, die sich an jene Ministerinnen und Minister richtet, die die Initiatorin, Professor Dr. Kristina Wolff, für zuständig hält, Frauen in Deutschland besser zu schützen. Seither bekomme ich jedes Mal, wenn wieder Frauen getötet worden sind, ein Update mit einem kurzen Bericht über das, was den Frauen angetan wurde, die in der überwiegenden Mehrheit der Fälle sich einfach nur von ihrem Partner hatten trennen wollen oder sich bereits getrennt hatten. Mit Trauer und Entsetzen verfolgte ich, wie die Zahl der getöteten Frauen von anfangs 7 auf inzwischen 138 anwuchs. In jedem Update las ich auch wieder, dass von Staats wegen in dieser Sache immer noch nichts unternommen worden ist, weil angeblich kein Handlungsbedarf besteht.

Einen der Vorschläge dieser Petition fand ich besonders einleuchtend, da er langfristig dazu beitragen könnte, der heimlichen Billigung solcher Taten, die ja immer noch eng mit bestimmten (“toxischen”) Männlichkeitsvorstellungen verknüpft sind, die Grundlage zu entziehen. Zu den „niedrigen Beweggründen“, die als Mordmerkmale gelten, müsste Eifersucht hinzugefügt werden. Denn bisher werden Trennungstötungen oft nicht als Mord eingestuft (siehe den Artikel „Femizid als Straftatbestand?“ aus der Süddeutschen Zeitung).

Schon 2015 schrieb Brigitte Leyh hier einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema.

Autorin: Dorothee Markert
Eingestellt am: 23.10.2019
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Kommentare zu diesem Beitrag

  • Juliane Brumberg sagt:

    Es ist ein Skandal, wenn Morde an Frauen, von Ex- oder Noch-Partnern begangen, als “Beziehungstaten” verharmlost werden und dadurcht eine Mitschuld der jeweils betroffenen Frau suggeriert wird.

  • Ute Plass sagt:

    Wie sehr unsere Rechtssprechung noch von patriarchalem Besitzdenken und Anspruchshaltungen durchwirkt ist, verdeutlicht die Juristin Leonie Steinl in der SZ:
    “Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2008. Darin wurde entschieden, dass das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in Zweifel stünde, wenn “die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will”. Dann soll kein Mord, sondern nur ein Totschlag vorliegen. Diese Entscheidung spiegelt patriarchale Gedankenmuster wider. Denn es ist eine patriarchale Besitzkonstruktion, wenn davon ausgegangen wird, dass der Angeklagte sich dessen beraubt sieht, was er eigentlich nicht verlieren will. Wenn etwas geraubt wird, muss man es zunächst besessen haben.”

  • Brigitte Leyh sagt:

    “sonst bring ich dich um! – Femizid in Deutschland” (Rubrik leben) schrieb ich 5/17. Auf dem Feminist Futures Festival in Essen gab es letztens zwei Workshops zum Thema Femizid. Endlich wird Deutschland wach!
    In Italien gingen Frauen (übrigens mit Gianna Nanini vorneweg) schon vor vielen Jahren auf die Straße und verlangten Maßnahmen von ihrer Regierung, der französische Premierminister, Innenminister, Justizministerin und eine Staatssekretärin wollen sich des Skandals annehmen.
    In Deutschland erschien endlich ein Riesenartikel zum Femizid “Tödliche Nähe” (SZ 12.10)
    Die juristische Einstufung als Mord fände ich angemessen, aber noch wichtiger wäre mir, endlich auch männliche Gewalt überhaupt zu untersuchen.
    (Frauen sind auch keine Engel, aber bei physischer Partnerschaftsgewalt sind sie zu ca. 80 % die Leidtragenden)

  • Dorothee Markert sagt:

    Liebe Brigitte Leyh, das tut mir leid, dass ich mich nicht auf deinen Text bezogen habe, hab ihn einfach vergessen. Aber jetzt hab ich ihn noch verlinkt!

  • Gudrun Nositschka sagt:

    Wenn Frauen eine sog. Beziehungstat begehen und deshalb vor Gericht stehen, wird in der Regel auf Mord erkannt, da ihnen Heimtücke bei der Ausführung ihrer Tat angelastet wird. Außerdem wird ihnen vorgehalten, sie hätten sich ja trennen können.

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