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Parité in den Parlamenten

Von Juliane Brumberg

In Bayern passiert gerade etwas Erstaunliches. Es geht um die Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten. Der gesunkene Anteil von Frauen im jüngst gewählten Bundestag gibt der Initiative zusätzlichen Auftrieb und hat den Druck erhöht. Nur noch 31 Prozent der Abgeordneten sind weiblich. Von 36,5 Prozent in der vorigen Legislaturperiode ist er um mehr als 5 Prozent gesunken – und das, obwohl Gleichberechtigung und Frauenquoten in Aufsichtsräten etc. eher stärker thematisiert wurden. Dieses skandalöse Wahlergebnis hat dazu geführt, dass die bislang eher wenig beachtete Aktion Parité in den Parlamenten, initiiert von Bayerischen Frauenverbänden, endlich die Aufmerksamkeit bekommt, die ihr gebührt.

Schon 2014 hat sich in München ein Aktionsbündnis von Frauenverbänden zusammengeschlossen mit dem Ziel, die Wahlgesetze der Länder und des Bundes zu ändern. Die Bayerischen Verfassung enthält dafür einen Weg, der in anderen  Bundesländern nicht möglich ist: Die Popularklage, die jede Bürgerin und jeden Bürger berechtigt, durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen, ob ein garantiertes Grundrecht durch Gesetze, Verordnungen oder Satzungen verletzt wird.

Was versprechen sich die Initiatorinnen von der Klage?

Sie gehen davon aus, dass nur eine repräsentative Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten das aktuelle demokratische Defizit ausgleicht. Ohne gleichberechtigte Parlamente keine gleichberechtigte Gesetzgebung – und keine gleichberechtigte Gesellschaft. Sie halten die bestehenden Wahlgesetze, die keine tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern und keine gleichgewichtige, paritätische Besetzung der Parlamente ermöglichen, für verfassungswidrig! Sie hoffen, dass das Bayerische Verfassungsgericht nach Artikel 98,4 der Bayerischen Verfassung entscheidet: „Der Verfassungsgerichtshof hat Gesetze und Verordnungen für nichtig zu erklären, die ein Grundrecht verfassungswidrig einschränken.“

Das parteiinterne Verfahren Besetzung der Wahlvorschläge ist entscheidend

Es geht nicht nur um Geschlechtergerechtigkeit im Bayerischen Landtag oder im Bundestag, sondern insbesondere um die Repräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik. Noch immer gibt es Gemeinderäte, in denen keine einzige Frau vertreten ist. Als Faustregel gilt: Je kleiner und ländlicher die Gemeinde oder Stadt, umso seltener sind Frauen dort im Rat zu finden. In einigen Großstädten ist dagegen Anteil von über 40 Prozent erreicht. Besonders gravierend ist die Unterrepräsentanz von Frauen bei den kommunalen Führungspositionen: 96 Prozent der hauptamtlichen Bürgermeister sind männlich, 94 Prozent der Landräte und 85 Prozent der Oberbürgermeister. (1)

Da das (Wahl-)Volk auf die Auswahl der von den Parteien oder Wählergemeinschaften aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten im Vorfeld der Wahl keinen Einfluss hat, ist ihm eine effektive Einflussnahme insoweit nicht möglich. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können letztlich nur entscheiden, die von Parteien aufgestellten Personen zu wählen oder aber der Wahl gänzlich fernzubleiben, weil sie sich durch die zur Wahl stehenden Personen nicht repräsentiert sehen. Allein das parteiinterne Verfahren zur personellen Besetzung der Wahlvorschläge ist somit entscheidend für die spätere Zusammensetzung des Parlaments. Folglich kommt der paritätischen Besetzung der Wahlvorschläge bzw. Kandidatenlisten durch die Parteien für die „gleichberechtigte Repräsentanz“ der Bürgerinnen und Bürger im Parlament entscheidende Bedeutung zu. (2)

Woher kommt der Optimismus, dass sich mit einem Paritégesetz etwas ändert?

Gesetzliche Paritéregelungen gelten bereits in acht EU-Mitgliedstaaten und haben dort zu einem höheren Anteil an Parlamentarierinnen beigetragen: Frankreich, Irland, Belgien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Griechenland. Vorbildfunktion misst die EU-Kommission dem französischen Parité-Gesetz zu. Danach müssen seit 2001 alle Kandidat_innenlisten der Parteien paritätisch mit Frauen und Männern besetzt sein. Nicht paritätisch besetzte Kandidat_innenlisten werden zurückgewiesen und zur Wahl nicht zugelassen. Als Folge der quotierten Kandidat_innenliste ergab sich in Frankreich nach den Wahlen 2010 in den Kommunal- und Regionalparlamenten sowie im Europaparlament ein Frauenanteil zwischen 40 und 50 Prozent.

Was dagegen die geschlechtergerechte Auswahl der Wahlkreiskandidaten angeht, drohen finanzielle Sanktionen durch die nachträgliche Kürzung der staatlichen Parteienfinanzierung. Dabei ist die Wirkung nicht so erfolgreich. Die meisten französischen Parteien verzichten lieber auf Geld als auf Männer (UMP: ca. 20 Mio. Euro; Sozialistische Partei: mehr als 2,5 Mio Euro); hier wird eine Verschärfung der finanziellen Sanktionen diskutiert. (3)

Interessant ist außerdem, dass nach Einführung des Parité-Gesetzes die Wahlbeteiligung der Bevölkerung deutlich anstieg.

Wie geht es mit der Klage in Bayern weiter?

2014 begann die zweijährige Vorarbeit, die von vielen Bayerischen Frauenverbänden sowie dem Bayerischen Landesfrauenrat mit Informationsveranstaltungen und Werbemaßnahmen unterstützt wurde und wird. Die Finanzierung erfolgte durch Spenden, viele auch von Einzelpersonen. Juristisch vertreten wird das Aktionsbündnis von Prof. Dr. Silke Laskowski, die die umfangreiche Klagebegründung verfasst hat und sich schon seit längerer Zeit mit der Verfassungsmäßigkeit von Paritégesetzen befasst.

Vor einem Jahr, am 30. November 2016, wurde die Klage eingereicht. Der erste Erfolg war, dass sie nicht abgelehnt, sondern zugelassen wurde. Auch Anhörungen fanden bereits statt. Der Bayerische Landtag und die Staatsregierung (getragen von einer von Männern dominierten, absoluten CSU-Mehrheit) lehnen die Forderung der Frauen in ihren Stellungnahmen allerdings ab. Alle Frauenorganisationen der Parteien im Bayerischen Landtag sind selbstverständlich für einen höheren Frauenanteil im Parlament. Während SPD und Grüne auf freiwilliger Basis Wahllisten im Reißverschlussverfahren aufgestellt haben und jeweils auch mit mehr als 40 Prozent Frauen im Landtag vertreten sind, sieht es bei den Freien Wählern mit einem Frauenanteil von 17 Prozent und bei der CSU mit etwas über 20 Prozent ziemlich düster aus. Bei den Frauen in der mit einer absoluten Mehrheit regierenden CSU gärt es, zumal für die Bundestagswahl nur wenige Frauen als Direktkandidatinnen aufgestellt wurden. Sie haben das zusätzliche Problem, dass in Bayern so viele Direktkandidaten das Mandat gewonnen haben, sodass weder Männer noch Frauen über die Landesliste in den Bundestag einziehen konnten. So ist nicht auszuschließen, dass sich auch CSU-Frauen der Aktion „Parité in den Parlamenten“ anschließen.

Christa Weigl-Schneider informiert im Bayerischen Landtag über das Aktionsbündnis “Parité in den Parlamenten” .

Die Sprecherin des Aktionsbündnisses, Christa Weigl-Schneider vom Münchner Verein für Fraueninteressen, ist zuversichtlich: „Es findet gerade ein Aufwachprozess statt. Endlich tut jemand was. Ich bemerke eine Irritation. Endlich fangen auch die CSU-Frauen an, nachzudenken und das Männersystem nicht mehr als gottgewollt hinzunehmen.“ Daraus, dass der Verfassungsgerichtshof die Klage nicht auf die Schnelle abgelehnt hat und sich nun schon fast ein Jahr damit beschäftigt, schließt Christa Weigl-Schneider, dass die Klagebegründung nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann. „Wir sind hier in Bayern auf eine Überraschung gefasst.“ In ihren Augen liegt Diskriminierung dann vor, wenn sie sich statistisch nachweisen lässt – und das ist der Fall. „Wenn der Klage stattgegeben wird, muss die Politik die Wahlgesetze ändern, wenn nicht, werden wir auf der politischen Ebene weiterarbeiten.“

Dem Aktionsbündnis Parité ist bewusst: Mit der Quote allein ist es nicht getan. Es muss weiterhin an einer Veränderung der politischen Kultur auf verschiedenen Ebenen gearbeitet werden. Auf kommunaler Ebene gehört dazu vor allem, parteiinterne Strukturen und Auswahlprozesse geschlechtergerecht zu gestalten und professionelle Strukturen und Unterstützung für Ehrenamtliche zu schaffen.

„Nicht glauben Rechte zu haben“ sagen die italienischen Differenzphilosophinnen. Genau so ist es. Nur mit dem schönen Grundgesetzartikel 3, Absatz 2, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ ist es nicht getan. Das hat die Vergangenheit gezeigt. Ändern wird sich erst etwas, wenn Frauen ihr Begehren deutlich machen, mit anderen Frauen in den Parlamenten vertreten zu sein.

(1) Helga Lukoschat im Magazin des Bayerischen Landesfrauenrats, Heft 14, Seite 4 
(2) Silke Laskowski, ebd., Seite 9
(3) Näheres dazu ebd., Seite 11

Abgesehen von der Paritéklage gibt es auch an anderen Orten Bestrebungen für paritätische Wahlgesetze. Der Deutsche Juristinnenbund  streitet seit Jahren dafür, der Deutsche Frauenring hat eine Petition  an den Deutschen Bundestag gestartet, die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft e.V. (EAF) hat einen sehr informativen Flyer über Sinn und Zweck von Paritégesetzen  herausgegeben (übrigens mit Unterstützung des  Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und auch das Helene Weber Kolleg informiert und hat Argumente für und gegen Quotenregelungen aufgelistet.

Kommentare zu diesem Beitrag

  • Dr. Gisela Forster sagt:

    Wie schon in dem Bericht beschrieben ist der Frauenanteil in der CSU Bayern katastrophal niedrig: Als Direktkandidaten bei der Bundestagswahl wurden fast nur Männer aufgestellt und so sind beinahe alle Direktmandate an Männer gefallen. Was dabei herausgekommen ist, sieht man, wenn man die Photos der neuen Bundestagsmitglieder anschaut: Fast ausschließlich Männer, nur bei der AfD ist es noch schlimmer, dort ist der Frauenanteil noch geringer.

    Da Vernunft und Einsicht offensichtlich nicht helfen, kann nur eine Klage was bringen. Deshalb größte Unterstützung für die mutigen Frauen, die klagen!

    Dr. Gisela Forster
    – aus Bayern –

  • Franz Weber sagt:

    Ja, das ist allerdings verstörend und ich wünsche, dass die Klage Erfolg haben wird.
    Aber vielleicht ist es auch an der Zeit eine FRAUENPARTEI zu gründen, ich fürchte ohne eine echte Frauenvertretung im Parlament wird die Klage ohnehin vom vereinten Patriarchat konterkariert werden.
    Franz Weber

  • Brigitte sagt:

    Großartig, ich drücke beide Daumen!

    Gerade habe ich bei Luise F. Pusch allein schon über die Sprache gelesen:”Der Staat Washington schrieb seine gesamte Verfassung mühselig um, um jede Spur sexistischer Sprache daraus hzu tilgen.” (Gerecht und Geschlecht, S. 8)

    D a s Mädchen ist meiner Meinung nach ohnehin grundgesetzwidrig… Deutschlehrer streichen teilweise immer noch an, wenn es mit dem sächlichen “es” nicht weiter geht im Text

  • -Ute Plass sagt:

    “Parité in den Parlamenten” ändert wohl nichts an der Herrschaft
    von Parteien und der parlamentarischen Repräsentationspolitik.
    Einen bedenkenswerten Beitrag über die Abschaffung von Parteien
    hat Antje vor einigen Jahren verfasst:
    http://courage-magazin.de/2012/08/26/uber-die-abschaffung-von-parteien/

    Über das Vorherrschende hinausdenken geschieht z.B. auch hier:
    https://demokratievolution.wordpress.com/2017/11/08/der-losentscheid-als-verfahren-zur-belebung-der-demokratie/#more-1126

  • Der Deutsche Frauenring begrüßt diese Initiative in Bayern und den langen Atem, den das Aktionsbündnis hier unter Beweis stellt.

    Und einen langen Atem werden wir alle brauchen, auch auf Bundesebene mit unserer Petition an den Deutschen Bundestag (die Verlinkung ist im Abspann des Artikels zu finden).

    Es ist gut zu wissen, dass von vielen Seiten die Stimmen inzwischen lauter werden, die eine Volksvertretung wünschen, die die Realität in der Bevölkerung abbildet.

  • Juliane Brumberg sagt:

    Offensichtlich inspiriert von der Paritékampagne hat die SPD-Fraktion des Bayerischen Landtages am 5. Dezember 2017 Eckpunkte für eine Novelle des Bayerischen Landeswahlgesetzes vorgelegt. Danach soll für die Nominierung auf den Wahlkreislisten der sieben Wahlkreise die paritätische Besetzung der Liste mit Kandidatinnen und Kandidaten durch alternierende Listung von Bewerberin und Bewerber vorgeschrieben werden.

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