Forum für Philosophie und Politik
Die Möglichkeiten der modernen “Fortpflanzungsmedizin” können in der praktischen Anwendung dazu beitragen, die Mütter unsichtbar und bedeutungslos zu machen.
Ich hörte es in der “Tagesschau” am Abend des 10. Dezember 2014: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte an diesem Tag mit einem Beschluss (XII ZB 463/13) ein kalifornisches Urteil anerkannt, nach welchem sich ein schwules Paar nun offiziell als Eltern eines von einer kalifornischen Leihmutter geborenen Kindes registrieren lassen konnte.
Die beschlussfassenden Juristen waren mit dem Vorsitzenden Richter Hans-Joachim Dose die Richter Dr. Frank Klinkhammer, Roger Schilling, Dr. Claudio Nedden-Boeger und Hartmut Guhling ein reines Männergremium.
Im Sommer des Jahres 2010 wurde in Kalifornien/USA eine von einer Amerikanerin anonym gespendete Eizelle mit dem Spermium eines in einer Lebensgemeinschaft lebenden schwulen Mannes deutscher Nationalität nach einem gentechnischen Verfahren künstlich befruchtet.
Vorausgegangen war ein Leihmutterschaftsvertrag mit einer Amerikanerin zum Austragen und Gebären des von den beiden Männern bestellten Kindes.
Im April 2011 erging auf Antrag der beiden Männer das Urteil eines kalifornischen Gerichtes (Superior Court), nach welchem die beiden Lebenspartner die Eltern der von der Leihmutter zu gebärenden Kinder seien (es war eine Zwillingsschwangerschaft festgestellt geworden), nicht aber die Leihmutter. In der 30. Schwangerschaftswoche war es zu einem Spontanabort eines der Zwillinge gekommen. Das übrig gebliebene Kind kam durch Kaiserschnitt im Mai 2011 in Carmichael, Kalifornien, zur Welt und wurde den Lebenspartnern übergeben.
Diese kehrten mit dem Kind nach Deutschland (Berlin) zurück und beantragten dort ihre Eintragung als „Eltern des Kindes“ in das Geburtenregister. Die Eintragung wurde ihnen von zwei Berliner Standesämtern verweigert. (Arbeitsgericht Berlin Schöneberg, Okt. 2012 – Kammergericht der Berliner Zivilgerichte, August 2013)
Daraufhin legten die beiden Männer Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Obwohl Leihmutterschaft in Deutschland gesetzlich verboten ist, hat der BGH mit seinem Beschluss vom 10.12.2014 die beiden schwulen Männer als rechtliche Eltern des Kindes anerkannt. In diesem Beschluss wurde das Standesamt angewiesen, eine Eintragung vorzunehmen, aus der hervorgehen sollte, „dass das Kind das gemeinschaftliche Kind der beiden Männer ist“.
Das ist das verwirrende Szenario eines skandalösen deutschen Rechtsurteils, mit dem der Einführung von Leihmutterschaft in Deutschland der Weg durch die Hintertür geöffnet wurde.
Mit diesem Beschluss besitzen nun zwei schwule Männer ein gerichtlich anerkanntes Recht auf die Elternschaft für ein „gemeinschaftliches Kind“ – eine bio-logische Unmöglichkeit.
Gleichzeitig ist für alle Männer nun auch in Deutschland die juristische Grundlage dafür gegeben worden, sich ein eigenes Kind zu beschaffen, sofern sie in einer eheähnlichen eingetragenen Partnerschaft leben. Die jeweilige sexuelle Orientierung der Männer spielt dabei keine Rolle. Sie ist ja auch nicht nachweisbar. Die Männer können hetero- oder homosexuell sein oder sogar pädophil.
Wie leichtfertig noch vor gar nicht allzulanger Zeit mit Pädophilie umgegangen wurde, zeigt das von der Berliner Senatsjugendverwaltung bis 1991 unterstützte pädophile Projekt zur „schwulen, lesbischen und pädophilen Emanzipation“, das vor allem durch die Partei der „Grünen“ unterstützt wurde, und in welchem 15-17 Jahre alte männliche Jugendliche in Pflegestellen pädophiler Männer gegeben wurden … zur pädophilen Emanzipation!!!! Der Skandal wurde nie aufgeklärt. Heute haben wir es mit weltweit operierenden Pädophilen-Netzwerken, mit Kinderpornographie und Kinderprostitution zutun und mit unvorstellbar grauenhaften Sexual- und Vergewaltigungsakten, die an Kindern verübt werden. Diese kommerziell äußerst gewinnbringenden Netzwerke gehen bis in die allerhöchsten machtvollen Kreise von Politk und Wirtschaft, was ihre Zerschlagung fast unmöglich macht.
Siehe dazu “Scobel, Kindesmissbrauch und kein Ende”, 3SAT Sendung vom 17.09.15.
In Deutschland ist Leihmutter- oder Ersatzmutterschaft bei Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen gesetzlich verboten. Dazu gibt es mehrere Gesetzesgrundlagen:
1. Das Embryonenschutzgesetz von 1991 verbietet die missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken.
2. Das Adoptionsvermittlungsgesetz § 13 c von 2001 verbietet die Ersatzmuttervermittlung.
3. Im Grundgesetz Artikel 1 heißt es, „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt“.
In der Pressemitteilung der Präsidentin des Kammergerichts der Berliner Zivilgerichte vom 16.08.2013 heißt es:
“Das Standesamt lehnt den unter Hinweis auf das kalifornische Urteil gestellten Antrag auf Nachbeurkundung der Auslandsgeburt im Geburtenregister ab. … Die kalifornische Gerichtsentscheidung zur Elternschaft sei nicht bindend, weil sie mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar sei (ordre-public-Verstoß), so der 1. Zivilsenat. Ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis könne in Deutchland nur durch Abstammung oder aufgrund einer Annahme als Kind entstehen. Eine Leihmutterschaft sei zivil- wie strafrechtlich unzulässig. Hintergrund dieser gesetzgeberischen Entscheidung und grundlegenden Wertentscheidung sei der verfassungsrechtlich gebotene Schutz der Menschenwürde. Die besondere Beziehung des ungeborenen Lebens mit der Mutter verbiete eine Übernahme von Schwangerschaft als eine Art Dienstleistung. Das Kind sei in besonderer Weise schutzbedürftig gegen gesundheitliche und seelische Gefährdung nach der Geburt, etwa bei seiner Identitätsfindung. Ähnliches gelte für die betroffenen Frauen. Schließlich habe ein Kind ein verfassungsrechtlich abgesichertes Recht auf Kenntnis seiner Abstammung, unabhängig davon, ob es um genetische oder sonstige biologische Herkunft gehe. (Das betrifft Art. 2 Abs. 1 GG, Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit, Recht auf Identitätsfindung.) Diese Information würde dem Kind bei der erstrebten Registereintragung vorenthalten, weil die Leihmutter nicht im Register genannt würde.”
Das Kammergericht war in seiner Begründung der Ablehnung der Registereintragung der Auffassung, dass nicht die Abstammung von einem genetischen Vater entscheidend sei, sondern die Tatsache der Geburt durch die Leihmutter und folgte damit dem seit 1997 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestehenden § 1591 (Kindschaftsreformgesetz): „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ (Vater eines Kindes ist der Mann, mit dem die Frau verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkennt bzw. nicht anfechtet.)
Ergänzend dazu steht im Artikel 6 des Grundgesetzes „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“
Interessant ist zu wissen, dass der Senat des Kammergerichtes ausdrücklich die Möglichkeit eines Registereintrages mit dem genetischen Vater und der Leihmutter offen ließ, weil dies nicht beantragt worden war!!!
Mit dieser Form der Eintragung hätte der nicht-genetische Vater infolge einer Stiefkindadoption rechtlicher Vater des Kindes werden können. Aber dieses war nicht gewünscht!
Obwohl die Richter in Berlin, welche die Beurkundung ablehnten, in ihren Argumenten völlig mit den deutschen Gesetzen übereinstimmten, befand der Bundesgerichtshof: “Das hält einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand.”
In dieser im Internet veröffentlichten Nachprüfung werden auffallend oft die Lebenspartner manipulativ bereits als „Wunscheltern“ – also 2 Männer = Eltern – bezeichnet. Irreführend ist auch, wenn die Bereitschaft der Leihmutter, das Kind nach der Geburt den „Wunscheltern“ herauszugeben, mit der Situation einer Adoption verglichen wird, obwohl die Ausgangslagen beider Situationen zwei grundsätzlich verschiedene sind. An einer anderen Stelle wird die Herausgabe des Kindes sogar mit einer vertraulichen oder anonymen Geburt oder einer Inkognito-Adoption verglichen.
Das ist nicht akzeptabel, denn die Adoption und die vertrauliche Geburt mit Inkognito-Adoption sind erlaubt und gesetzlich klar geregelt. Die Mutter des Kindes ist bekannt und kann auf Wunsch später ermittelt werden. Es ist kein kommerzieller Vorgang, es fließt kein Geld, während die Leihmutter fürs Gebären und für die Weggabe des Kindes Geld bekommt.
Ebenfalls irritierend ist die Behauptung der BGH-Richter, die Menschenwürde der Leihmutter sei nicht verletzt, und zwar einzig und allein aus dem Grund, weil die Leihmutterschaft ihre freie Entscheidung war wie auch die Herausgabe des Kindes freiwillig geschehen sei. Die besondere physische und psychische Gefährdung der Leihmutter und des von ihr ausgetragenen Kindes sowie ihre Funktion, als bezahlte “Brüterin” ein fremdes Kind auszutragen, ist jedoch mit Menschenwürde nicht zu vereinbaren.
Die Anerkennung des kalifornischen Urteils wirft ebenfalls Fragen auf. Grundsätzlich werden ausländische Urteile in Deutschland anerkannt, wenn sie nicht zu deutschen Grundrechten in untragbarem Widerspruch stehen, was dann ein sog. ordre-public-Verstoß ist, d.h. Verstoß gegen die Sitten und gegen die öffentliche Ordnung. Während in einem ähnlichen Rechtsstreit in Frankreich das französische Gericht wegen genau dieses Verstoßes sich gegen eine Eintragung aussprach, schafft der deutsche Bundesgerichtshof unter Herbeischaffung etlicher Urteile, Gutachten, Beispiele den Salto Mortale einer juristischen Feststellung, es liege kein ordre-prublic-Verstoß vor, weil das Kindeswohl gewahrt sei und das sei mit deutschen Gesetzen vereinbar.
So wurde also der nicht-genetische Vater des Kindes an die Stelle eines Elternteils gerückt und zwar an die Stelle der nicht mehr genannten biologischen Mutter, die damit aus der Geschichte verschwindet.
Die Elternstellung des nicht genetischen “Wunschvaters” leitet der BGH nach der UN-KINDERRECHTSKONVENTION aus der Tatsache ab, dass die Leihmutter die Elternstellung zu dem Kind gar nicht einnehmen will, während der Lebenspartner des rechtlichen Vaters aufgund seiner Sorgerechtserklärung bereits Elternstellung eingenommen habe.
Das alles entscheidende Argument bezieht sich auf das Kindeswohl, da sich mit diesem undefinierten, immer schon missbrauchtem Begriff, Frauen- und Mütterrechte umgehen und sog. Vaterrechte herbeizaubern lassen.
Eine interessante Zusammenfassung aus juristischer Sicht liefert Alexander Diehl in seiner Dissertation “Leihmutterschaft und Reproduktionstourismus”, Wolfgang Metzner Verlag 2014.
Diehl beschreibt ausführlich die zersplitterte Gesetzeslage auf internationaler Ebene und die juristischen Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben. Er stellt fest, dass nach deutschem Recht eine gespaltene Mutterschaft sehr wohl Kindeswohl gefährdend ist und dass es nach deutschem Recht nicht möglich ist, dem nicht genetischen Wunschvater eine rechtliche Vaterschaftsbeziehung zu dem Leihmutterkind zuzuordnen, außer durch Adoption. Doch dann, Zitat:
“Für den zweiten Wunschvater ist in diesem Fall aber zunächst eine dem deutschen Recht entsprechende Zuordnung zu einem zweiten homosexuellen Vater von Nöten.”
Das heißt im Klartext: diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden. Dazu schlägt Diehl vor:
Man kann diesem Mann nach einer diesbezüglichen Klarstellung, die durch das Bundesverfassungsgericht erfolgte (allerdings geschah diese im Zusammenhang mit einer Sukzessivadoption) als rechtlichen Elternteil dem Kind zuordnen, weil es dem Kindeswohl aufgrund stabilisierender und entwicklungspsychologischer Effekte dienlich ist – und weil es die Integration in seine neue Familie fördert und die rechtliche Absicherung des Kindes gegenüber der Zuordnung zu nur einem Elternteil verbessert. Dieses könne man nicht als unerträglichen Widerspruch zu deutschen Wertvorstellungen einstufen.
Und da eine bereits gelebte Eltern-Kind-Beziehung zu beiden Männern bestehe (im Jahr 2014 des BGH-Beschlusses ist das Kind schon 3 Jahre und 7 Monate alt) und eine dem Kindeswohl dienender gelebter und sozialer Familienverbund bestehe, sollte man mit der rechtlichen Absicherung des Kindes zu dem zweiten Wunschvater nicht länger warten. Eine Adoption sei in diesem Fall auch nicht mehr notwendig.
Das sind schöne Behauptungen, die nicht überprüfbar sind. Doch genau nach diesen nichtüberprüfbaren Behauptungen hat der BGH seinen Beschluss formuliert.
In der ersten Zeit meiner Arbeit zu diesem Thema war es mir wichtig, mir einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen, um zu sehen, wie überhaupt ein derartiges bisher in Deutschland noch nicht da gewesenes juristisches Verfahren zur Herstellung einer rein männlichen Elternschaft funktionieren kann. Mir das in vielen Details vor Augen zu führen, hat mich sehr betroffen gemacht, ja regelrecht geschockt und ich war auch sehr zornig, und das bin ich immer noch! Aber mein Zorn und meine Empörung waren ein sehr effektiver und hilfreicher Antrieb, mich eingehender mit dem Thema zu beschäftigen.
Mir wurde dann klar, dass dieses juristische Verfahren nur erst eine Art Benutzeroberfläche vordergründig sichtbarer Ereignisse sein konnte und dass es darum ging, meine „Betroffenheit zu Ende zu denken“, wie es Maria Mies einmal als eine Forderung, die sie an feministische Forschung stellt, nannte.
Davon also wollte ich ausgehen, von meiner Betroffenheit und meinem Zorn und startete von hier aus die Recherchen zu meinem Thema “Gynozid. Über die Abschaffung der Mutter.”
Gynozid, von gyn=Frau, cide=aus dem französischen génocide, Ursprung lateinisch caedere=töten, ist nach Mary Daly (Gyn/Ökologie) „der alltägliche, banalisierte Frauenmord“. Wie oft und in welchem Ausmaß Frauenmorde in der Geschichte des Patriarchats verübt wurden und immer noch verübt werden, muss an dieser Stelle nicht aufgeführt werden. Wir alle wissen darüber bescheid.
Wir wissen auch, dass das Weibliche in der männlichen Mystifikation böse ist und als solches besiegt werden muss, nämlich als das Böse schlechthin. Wie Mary Daly es in ihrem Buch beschrieben hat, geschieht dieses durch Ausmerzung, Umkehrung und Zerstückelung, was immer im Zusammenhang miteinander gesehen werden muss.
1.) Ausmerzung. Mit den modernen Gen- und Fortpflanzungstechniken auf der Grundlage der künstlich außerhalb des weiblichen Körpers vorgenommenen Vereinigung von Eizelle und Spermium und der Implantation des Embryos in den Uterus der Leihmutter, wird Mutterschaft in eine genetische und eine biologische gespalten. Dabei wird die weiblich-genetische Abstammung des Embryos ausgemerzt und seine weibliche Genealogie wird zum Verschwinden gebracht. Das so hergestellte Kind kann nur noch männliche Vorfahren in seinem Stammbaum vorweisen.
Ausgemerzt wird weiterhin das Alleinverfügungsrecht der Frau über Schwangerschaft und Geburt, das ihr aus der Hand genommen wird, um sie als ein Rohstofflager in einen kommerziellen Verwertungsprozess zu überführen.
Ausgemerzt wird auch die biologische Mutter, die zur Herausgabe des Kindes nach der Geburt vertraglich verpflichtet wurde. An ihre Stelle tritt nun ihre Kundin, die “Wunschmutter” oder wie in unserem Fall eines schwulen Paares, ihr Kunde, der nicht genetische Vater als pervertierter “mütterlicher” Elternteil.
Die von der Natur und Biologie in ihrer Ganzheit des Geburtsgeschehens vorgesehene, natürliche Mutterschaft ist damit ausgemerzt.
2.) Das Patriarchat“, sagt Mary Daly, „ist die Religion der Umkehrung.“ Adam gebiert Eva, Zeus gebiert die Athene, anstelle von matri-arché, am Anfang die Mutter, tritt patri-arché, am Anfang der Vater. Der „Baum des Lebens“ als Symbol der kosmischen Energie der Göttin, Yggdrasil in der germanischen Mythologie der Weltenbaum, wird zum nekrophilen Symbol des christlichen Folterkreuzes, an dem ein toter Körper an totem Holz hängt. Schließlich erfährt die Trinität der Göttin eine Umkehrung in den dreifaltigen Gott monotheistischer Religionen.
Bei dem in unserem Fall dargelegten Vorgang zur Herstellung einer rein männlichen Elternschaft für ein gemeinschaftliches Kind zweier schwuler Herren, werden etliche Gesetze umgedreht und umgedeutet und zwar solange, bis die bisher geltende Elternschaft aus zwei verschieden geschlechtlichen Menschen, einer Frau und einem Mann, umgekehrt ist in eine Elternschaft eines gleichgeschlechtlichen Paares. Diese Elternschaft wird dann umbenannt in „Soziale Elternschaft“ und das war’s schon, einfach ein neues Etikett draufgeklebt! Bei dieser Umkehrung verschwinden die genetische und die biologische Mutter aus der Geschichte des Kindes sowie aus den Registern des Standesamtes. Und das nenne ich symbolischen Muttermord. Allerdings weiß ich nicht, ob das Wort symbolisch hier noch zu verwenden ist.
Aber ich muss es so nennen, weil da am Ende ein tatsächlich mutterlos aufwachsendes Kind das Ergebnis ist, obwohl die biologische Mutter noch am Leben ist. Und das alles ist nicht deshalb passiert, weil es einen Todesfall, eine Krankheit oder die Notsituation einer schwangeren Frau gab, sondern weil es zwei Männer so entschieden hatten und weil ihre Entscheidung vom obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland als rechtmäßig anerkannt wurde.
3.) Auch die Methode des Zerkleinerns und Zerstückelns als patriarchales Teile-und-Herrsche- Prinzips ist wesentlicher Bestandteil des juristischen wie des gentechnischen Verfahrens in der Fortpflanzungsmedizin. Das zentrale Gesetz im BGB § 1591 Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, mit der klaren Aussage „mater semper certa est“, die Mutter ist immer sicher, wird aus den Angeln gehoben, denn bei einem zerstückelten Zeugungs- und Geburtsvorganges, bei dem man Eier und Spermiem als isolierte Bestandteile hin und her transportiert und in gemietete Gebärmütter implantiert, wird Mutterschaft in genetische, biologische, soziale und rechtliche Mutterschaft aufgespalten und zerstückelt – und wird Mutterschaft je nach Bedarf in den jeweiligen Einzelteilen auch juristisch und geschlechtsunabhängig verwendet.
Damit ist Mutterschaft in ihrer ursprünglichen Bedeutung bereits abgeschafft. Das künstlich von Menschenhand und nach männlichem Willen gemachte Kind hat keine “richtige” Mutter sondern nur noch deren weibliche oder nun auch männliche Ersatzfiguren.
Die invasiven und die manipulativen Techniken der neueren Fortpflanzungsmedizin basieren ebenfalls auf der Zerstückelung von Körperteilen. Einzelteile lassen sich besser beherrschen als ein Ganzes. Das ist bekannt. Auch der weibliche Körper und vor allem seine Potenz, Leben hervorbringen zu können, wird beherrschbar, wenn man ihn in Einzelteile zerlegt und sie neu miteinander kombiniert, und somit die Ganzheit des Geburtsvorganges von der mütterlichen Erfahrung abtrennen kann. (Mary Daly nennt dieses das nekrophile Frankenstein-Syndrom.)
In ihrem Buch “Platon zum Trotz” weist Adriana Cavarero auf eine “Obsession”, also Besessenheit, von Trennungen hin, was auch die modernen Ultraschalltechniken auszeichnet. Beispielsweise wird auf dem Monitor das Innere des Körpers der Schwangeren sichtbar gemacht und dabei nur der Uterus der Frau mit dem Fötus darin abgebildet “wie in einem vom Körper abgetrennten Gefäß, einem Behälter eben, … dann kann sich in der Tat das ‘genetische Imaginäre’ der Antike (wenngleich in überarbeiteter und korrigierter Form) sehr wohl seiner Theorie des Backöfchens rühmen,” und das ist ja wohl heutztage immer noch die von Männern allgemein bevorzugte Vorstellung von Schwangerschaft.
Ein Embryo kann sich nicht außerhalb des Mutterleibes entwickeln. Mutter und Fötus bilden daher eine unzertrennbare Einheit.
Doch in den ethischen und reproduktionstechnischen Debatten über Embryonenforschung stehen nur der Embryo (Lebewesen in seiner frühen Form der Entwicklung ab dem Moment der Befruchtung) und der Fötus (ein Embryo ab der 9. Schwangerschaftswoche) im Mittelpunkt allgemeiner Aufmerksamkeit – aber nicht die Frau, der die Eizellen entnommen wurden und auch nicht die Frau, die sich als Leihmutter zur Verfügung stellte. Auch hier wird säuberlich nach Interessenlage und Forscherehrgeiz abgetrennt, was nicht zum Thema gehören soll, nämlich die Frau, ohne die das alles nicht möglich wäre. Eine Folge davon ist, dass die physischen und psychischen Gefahren, denen Frauen in der Fortpflanzungsmedizin ausgesetzt sind, nicht im Fokus der Betrachtung stehen.
Dr. Magda Telus, eine Philologin, beschreibt in ihrem Artikel “Reproduktionsmedizin: Zwischen Traum und Wirklichkeit” (Deutsches Ärzteblatt, 2001), was sie während einer vierjährigen Kinderwunschbehandlung erlebt hat. Sie wurde nicht über psychische und soziale Fragen aufgeklärt. Körperliche Risiken wurden vernachlässigt. Sie hatte das Gefühl, einer unberechenbaren Maschine ausgesetzt zu sein und empfand die Vorgehensweise der Gynäkologen als degradierend. Sie durchlitt drei hormonelle Stimulationen unter Schmerzen und mit starken Unterleibsbeschwerden. Sie bekam einen Ovar (Eierstock)-Tumor und verlor einen Teil des Eierstockes. Sie schreibt, dass sie nach vier Jahren ‘des bösen Abenteuers’ im reproduktionstechnischen Wunderland traumatisiert war, unter einem posttraumatischen Belastungssyndrom litt und sich in einem Regressverfahren befand.
Magda Telus stellt fest, dass es eine Art gesellschaftliches “Schweigegebot” gibt, durch dass sich Frauen verpflichtet fühlen, über negative Erfahrungen während einer Kinderwunschbehandlung zu schweigen, sei es aus Scham und aus Schuldgefühlen oder auch, weil es einfach nicht dem mainstream entspricht, diese so hoch gelobte neue Form der “Familienplanung” zu kritisieren. So findet ein öffentlicher Diskurs über die Gefährlichkeit der Sterilitätsbehandlung nicht statt, werden Gefahren ausgeblendet, gibt es keine Schadensstatistik sondern nur eine “Erfolgsstatistik”. Es heißt, Familienplanung sei heute “ein Kinderspiel”, die Produktion von Babys auf Bestellung sei “Routine”, Reproduktionsmedizin schaffe “gesündere Kinder” (aufgrund der Qualitätskontrollen und der Selektion von Eizellen und Spermien) und mache Frauen “unabhängiger vom starken Geschlecht”.
Unabhängiger vom starken Gechlecht, also unabhängiger von Männern? Das ist eine perfide Verdrehung und Umkehrung der wahren Verhältnisse. Durch alle Jahrhunderte in der Geschichte des Pariarchats haben Männer und vor allem die, welche seit der Antike die Männer- und die Knabenliebe favorisierten, versucht, die totale Kontrolle über die Fortpflanzungsfähigkeit der Frau zu übernehmen, um sich in einem langen historischen Prozess die weibliche Gebärmacht zum Zweck patriarchaler Ausbeutung des Frauenkörpers anzueignen.
Der Beitrag des Mannes zur Elternschaft ist verglichen mit dem der Frau eher unbedeutend. Es scheint, gerade auch beim Blick zurück in die Geschichte, dass der Mann das bis heute kaum ertragen kann. Die amerikanische Soziologin und ehemalige Hebamme Mary O’Brien konstatiert: “Für den Mann gibt es keine kontinuierliche Erfahrung der Fortpflanzung …. Vaterschaft ist also eine abstrakte Idee; Mutterschaft dagegen eine Erfahrung.” (Corea, S. 261) Doch diese Erfahrung bleibt dem Mann auf immer verschlossen.
“Inzwischen ist der Mann schon weit entfernt von jener Phase, in der er seinen Neid auf die Frau und ihre Zeugungskräfte durch Couvaden, Transvestismus und Subinzisionen zum Ausdruck brachte. Er braucht sich auch nicht mehr nur auf spirituelle Geburten in seinen mutterleibförmigen Taufbecken, nicht einmal mehr auf die körperliche Geburt mit seinen elektrischen Monitoren, Zangen, Messern zu beschränken. Jetzt hat er Laboratorien. (Corea, S. 285)
Aber es geht hier nicht um Gebärneidtheorien. Mary Daly hat schon in Gyn/Ökologie (1981, S. 82) davor gewarnt, Penisneid einfach in Gebärneid umzukehren: “Denn wir sitzen in der Falle, wenn wir Penisneid einfach in Gebärneid umkehren, weil solche Theorien Frauen immer noch auf Uterus, Genitalien und Brüste als unsere wertvollsten Gaben fixieren. Nicht nur die Verachtung, sondern auch die Glorifizierung der weiblichen Fruchtbarkeitsorgane sind Ausdruck männlicher Fixierung und männlichen Fetischismus.” Nach Dalys Ansicht ist das, worum uns Männer tatsächlich beneiden “Weibliche Kreativität in all ihren Dimensionen.” (Daly, S. 82)
Der männliche Neid auf die schöpferischen Kräfte der Frau bringt Männer dazu, wie wir alle wissen, Frauen aufs äußerste zu hassen. “Der Kern der Nekrophilie ist Frauenhass … und die Leidenschaft des Nekrolitikers gilt der Zertörung des Lebens”, schreibt Mary Daly in Gyn/Ökologie und erinnert uns an die Geschichte von Marduk, dem frühpatriarchalen Helden, der mit gewaltigem Hass die Urgöttin Tiamat niederkämpft und erschlägt. “Als seine Väter (dies) sahen, waren sie glücklich und frohlockten … Der Herr, nunmehr befriedigt, untersuchte den Leichnam.” Aus Enuma elish, Babylonisches Schöpfungsgedicht, Daly S. 129.
Und als Ergänzung dazu Cavarero (S. 107): “Die Männer, die von dem Geheimnis ausgeschlossen sind, Leben hevorzubringen, da dies ausschließlich der weiblichen Erfahrung zugehört, finden im Tod einen Ort, der, da er das Leben nimmt, als mächtiger angesehen wird als dieses selbst. Auch wenn der Mythos mit dem Stillstand des mütterlichen Erzeugens die Grenzen dieser männlichen Macht noch genau anzeigt.”
Nicht umsonst bezeichnen sich also die antiken Philosophen in ihrer neurotisch-depressiven Welt des Geistes (der sie traditionell immer schon den Vorzug vor der “natürlichen”, der Welt der Natur gaben, denn der Mann ist Geist, die Frau ist die ihm untergeordnete Natur) als die Sterblichen anstelle von die Lebenden, denn sie denken das Leben von seinem Ende, dem Tod, her – und nicht von seinem Anfang, der Geburt her. (Cavarero, S. 85)
Es wundert mich nicht, wenn ich bei Gena Corea lese, dass die ersten Kunden der in den 1970 bis 1980er Jahren in den USA entstehenden Leihmutter-Dienstleistung Männer waren.
Der Anwalt Noel Kean entwickelte als erster einen bald recht erfolgreichen Handel mit der Vermittlung von Leih-oder Ersatzmüttern an Ehepaare aber auch an alleinstehende Männer, “die zwar ein Kind, aber keine Frau wollen. … Und wenn so ein Mann lieber einen Sohn haben möchte, können wir ihm den dank Spermatrennung vor der Befruchtung mit 75- bis 85prozentiger Wahrscheinlichkeit auch beschaffen. ” (Corea, S. 195) Das war natürlich damals noch eine haltlose Behauptung, die aber ebenso werbewirksam war wie Keans Auftritte bei Talkshows und seine Anzeigen in allen möglichen Zeitungen.
Andere Vermittlungsagenturen waren zurückhaltender. Sie legten Wert auf eine positive öffentliche Meinung, damit bald auch die ihnen förderlichen Gesetze erlassen würden, denn die “Kinderwunschbehandlungen” fanden in diesen Jahren praktisch in einem rechtsfreien Raum statt.
In Deutschland beendeten erst 1985 zwei der wichtigsten Ethikkommisionen in der Bundesrepublik ihre Arbeit und legten ihre “Vorschläge” und “Leitsätze” 1986 den beiden großen Parteien SPD und CDU vor. Erst danach konnten die entsprechenden Gesetzesentwürfe und Gesetze folgen. Wie immer hinkte die Politik und die Rechtssprechung der wissenschaftlichen Forschung und ihren immer weiter fortschreitenden Ergebnissen hinterher.
Inzwischen ist der gesetzliche Rahmen bezüglich moderner Fortpflanzungsverfahren in den verschiedenen Ländern erheblich erweitert worden und zwar ganz nach den sehr konkreten Absichten und Zielen von Reproduktionsmedizinern, Embryologen, Gentechnikern und deren weiblichen und männlichen Kunden sowie von den Befürwortern und Befürworterinnen moderner Fortpflanzungstechniken.
In ihrem Artikel “Leihmutterschaft? Geht gar nicht!” (EMMA Juli/August 2015) schreibt Alice Schwarzer: “Demnächst berät das für die Vereinheitlichung des Rechts zuständige ‘Ständige Büro der Haager Konferenz für internationales Privatrecht’ darüber, ob die Leihmutterschaft international legalisiert werden soll.” Gleichzeitig weist Schwarzer auf einen bereits von vielen Frauen und Frauenorganisationen unterzeichneten Appell gegen Leihmutterschaft hin: www.stopsurrogacynow.com (deutsch: Stoppt Leihmutterschaft jetzt).
Allerdings ist zu fragen, ob es überhaupt noch möglich sein wird, nicht nur die weltweite Legalisierung zu verhindern sondern auch die Leihmutterschaft grundsätzlich und in allen Ländern mit entsprechenden Gesetzen zu verbieten.
Denn die sogenannte Reproduktionsmedizin hat sich mittlerweile weltweit zu einem äußerst gewinnbringenden, kapitalistischen Wirtschaftszweig entwickelt.
Zu den neuen nekrophilen Unternehmen des Weißen Mannes gehören inzwischen Samenbanken, Kryokonservierungsfirmen, Leihmütter-Vermittlungsagenturen, Kinderwunsch-Kliniken, Forschungslaboratorien und Handelsgeschäfte mit embryonalen und anderen Versuchsmaterialien.
In Sachen Leihmutterschaft bilden allen voran homosexuelle Männer die Avantgarde, gefolgt von US amerikanischen Schauspielern und Schauspielerinnen. Und nun können auch in Deutschland schwule Paare ihr “Recht auf Familiengründung” infolge einer im Ausland erfolgten Leihmutterschaft einklagen. Diese neue Familienkonstruktion besteht nun aus zwei Vätern und ihren Kindern ohne eine Mutter.
Nach der als Zwischenschritt bezeichneten Einführung der Eingetragenen Lebensgemeinschaft wird in der Bürgerrechtspolitik des LSDV (Lesben- und Schwulenverband in Deutschland) die Forderung der “Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare” angestrebt. Der Duden hat bereits 2009 den Begriff “Regenbogenfamilie” als Neuwort aufgenommen und versteht darunter “Familien, bei denen Kinder bei zwei gleichgeschlechtlichen Partnern als eine Familie leben.”
Im Zusammenhang mit dem Projekt “Lebensformen” wünscht sich der LSDV die rechtliche Anerkennung von “Mehrelternkonstellationen”, was immer man auch darunter verstehen mag. Eine frauen- und mütterzentrierte Lebensgemeinschaft von Frauen und Männern in einem symbolischen Clan in spirituell-geistiger Übereinstimmung, wie Heide Göttner-Abendroth formuliert (Der Weg zu einer egalitären Gesellschaft, 2008), ist damit mit Sicherheit nicht gemeint, schon allein deshalb nicht, weil die schwulen Väter die Frauen und die lesbischen Mütter die Männer ausschließen.
Marie-Jo Bonnet, eine französische Historikerin, Feministin und Schriftstellerin zeigt sich in einem Interview in der EMMA vom Jan./Febr. 2015 gegenüber der sogenannten Homoehe sehr skeptisch: “Die revolutionären Homosexuellen von gestern sind die konventionellen Kleinbürger von heute geworden.” Und im Hinblick auf die Mutterschaft von Lesben fragt sie: “Ist die Mutterschaft etwa das Eintritts-Billet dieser jungen Lesben in die Gesellschaft?” Lesben, die einander heiraten, meint Bonnet, das sei gefährliche Mimikry. Hier zeige das patriarchale heterosexuelle Kleinfamilien-Modell in all seiner Kraft und Pracht, wer gewonnen hat! Die Homoehe sei vielmehr ein Sieg für den Mann als für die Frau.
Mit der rechtlich anerkannten schwulen Elternschaft und der Homoehe zur Gründung einer bürgerlichen Ehe, spielen die schwulen Väter dem Patriarchat direkt in die Hände. Ganz im Sinne männlichen Schöpferwahns entmachten sie die Mutter als die Lebensspenderin schlechthin.
Der Beschluss der Richter des BGH zur “Anerkennung eines ausländischen Urteils über die Feststellung einer rechtlichen Verwandtschaft”, spiegelt die Allmachtsträume des männlichen Geistes wieder, der sich in seiner Zentralität als allgemeingültig und neutral versteht und nach eigenem Maß das bestimmt, was Recht sein soll.
Diese aus fünf Richtern bestehende Männerrunde hat hier kalifornisches Recht gegenüber deutschem Recht verteidigt, um zwei schwulen Männern ein Recht auf Elternschaft für ein gemeinsames Kind zu verschaffen. Dabei wurden Grundpfeiler deutschen Rechts ins Absurde gestampft. Am Ende des Verfahrens finden sich zwei Väter-Mütter eines mutterlosen Kindes, das diesen Männern ohne nähere Überprüfung ihrer Kompetenzen bezüglich der nun für sie geltenden elterlichen Rechte und Pflichten anvertraut wird. Man habe, so heißt es, hier im Sinne des “Kindeswohls” entschieden, ohne weiterführende Fragen zu stellen wie z. B. die, ob es wirklich dem Kindeswohl zuträglich ist, ohne eine Mutter und ohne eine weibliche Genealogie aufwachsen zu müssen.
“Kindeswohl” ist das zynische Lügenwort eines deutschen Justiz- und Behördenapparates und eine Worthülse, um alle die großen Verbrechen gegenüber Kindern zu verdecken, und ist dabei doch nichts anders als eine hohle Mystifikation, mit der als einem unbestimmter Rechtsbegriff in euphemistischer Umschreibung nach dem Willen von Männern, verlassenen Vätern, Jugendämtern und Richtern über Kinderschicksale entschieden wird.
Ich betrachte das Geschäft mit Leihmüttern und den von ihnen zur Welt gebrachten Kindern als einen kriminellen Menschenhandel.
Für mich stellt sich die lustfremde Zeugung unter dem Mikroskop mit Zange und Injektionsnadel als ein strafrechtlicher Akt der Gewalt dar und als eine Vergewaltigung der weiblichen Eizelle. Moderne Gen- und Reproduktionstechniken streben weiterhin effektiv den “Gottesbeweis” an, d.h. der Mann ist der Schöpfer des Lebens, also ist er Gott.
Auf eine menschenunwürdige und frauenverachtende Weise ist es der männlichen Gier nach Macht über Leben und Tod gelungen, die Mutter auszulöschen und sie verschwinden zu lassen.
Hiermit hat die Tradition der Phallokraten, Mütter zu ermorden, einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Eine Tür hat sich geöffnet, duch die wir mit klarem Blick in die zukünftige Welt jener nekrophilen Unternehmen der herrschenden patriarchalen Männer sehen können, in denen der Ausverkauf des Lebens mithilfe der Gentechnologien und unterstützt von ihnen förderlichen Gesetzen weiter voranschreitet.
Das juristische Konstrukt des BGH sieht folgendermaßen aus:
1.) Das deutsche Leihmutterschaftsverbot sei lediglich „generalpräventiv“, d.h. es diene nur dem Zweck, um andere Personen von einer Straftat abzuhalten – und diese Strafvorschriften seien auf im Inland durchgeführte Leihmutterschaften beschränkt, während sie im Ausland erlaubt seien.
Deshalb müsse das Kind als Rechtsträger miteinbezogen werden.
2.) Eine Verletzung der Menschenwürde der Leihmutter sei nicht gegeben, da die Leihmutterschaft ihre freie Entscheidung war wie auch die Herausgbe des Kinde freiwillig geschehen sei.
Diese Situation könne mit der einer Adoption verglichen werden, obwohl die Ausgangslagen beider Situationen zwei grundsätzlich verschiedene sind. An einer anderen Stelle wird die Herausgabe des Kindes sogar mit einer vertraulichen oder anonymen Geburt oder einer Inkognito-Adoption verglichen.
Das gelte erst recht für das Kind, das ohne die Leihmutter gar nicht geboren worden wäre.
3.) Nach Artikel 3 Abs.1 der UN-KINDERRECHTSKONVENTION und Art.24 Abs.2 der EU-GRUNDRECHTECHARTA sei das Kindeswohl bei allen das Kind betreffenden Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.
4.) Da die Leihmutter nur nach deutschem Recht als Elternteil des Kinde gelte, dieses Recht aber nicht für das Heimatrecht der Leihmutter maßgeblich sei, ist die Leihmutter nach ihrem Heimatrecht auch kein rechtliches Elternteil, zumal sie weder die Fürsorge für das Kind noch die Erziehung des Kindes übernehmen wollte.
5.) Das Kind habe ein Recht auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung wie es nach Art.2 Abs.1 in Verbindung mit Art.6 Abs.2 Grundgesetz festgelegt ist.(Art.2 Abs.1: Jeder hat das Recht auf die freie Entwicklung seiner Perönlichkeit; Art.6 Abs.2: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die statliche Gemeinschaft.)
6.) Aus Art.8 Abs.1 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention): Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihre Wohnung und ihre Korrespondenz, das schließt das Recht eines Kindes mit ein, eine rechtliche Eltern-Kind-Verbindung begründen zu können als Teil der Identität eines Kindes.
Das Kind habe auf die Umstände seiner Entstehung keinen Einfluss gehabt und könne dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
7.) Einen ordre-public-Verstoß gebe es nicht,
weil das ausländische Recht der sozialen Elternschaft den Vorrang als bewusste und lebenslange Elternverantwortung gibt,
weil ein rechtsgültiger Leihmutterschaftsvertrag vorliegt,
weil der Spermiumspender gesetzlicher Elternteil des Kindes ist, während die Leihmutter mit dem Kind jedoch genetisch nicht verwandt ist,
weil der EUROPÄISCHE GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE bereits in zwei Fällen genauso im Sinne des Kindeswohls entschieden hat. Allerdings ging es hier um zwei nicht schwule französische Ehepaare.
8.) Die Elternstellung des nicht mit dem Kind genetisch verwandten Mannes leitet der BGH nach der UN-KINDERRECHTSKONVENTION aus der Tatsache ab, dass die Leihmutter die Elternstellung zu dem Kind gar nicht einnehmen will, während der Lebenspartner des rechtlichen Vaters aufgrund der Versicherung, für das Kind zu sorgen (durch Sorgerechtserklärung), bereits Elternstellung eingenommen habe!!! )
Mary Daly, Gyn/Ökologie, 1981
Heide Göttner-Abendroth, Der Weg zu einer egalitären Gesellschaft, 2008
Heide Göttner-Abendroth, Am Anfang die Mütter, 2011
Gena Corea, MutterMaschine, 1988
Adriana Cavarero, Platon zum Trotz, 1992
Maria Mies, Wider die Industrialisierung des Lebens, 1992
Sigrid Graumann, Ingrid Schneider (Hg.), Verkörperte Technik – Entkörperte Frau, 2003
Uli Streib (Hg.), Von nun an nannten sie sich Mütter, 1991
Den Vortrag hielt Ingrid Maria Bertram am 26. September 2015 in Bonn im Rahmen der Gerda-Weiler-Stiftungs-Tagung (Veröffentlichung mit Genehmigung der Gerda-Weiler-Stiftung).
“Ich betrachte das Geschäft mit Leihmüttern und den von ihnen zur Welt gebrachten Kindern als einen kriminellen Menschenhandel.”
Wäre es das auch (krimineller Menschenhandel?) wenn Frauen ganz frei, sprich in abgesicherten ökonomisch-sozialen Verhältnissen und ohne gesellschaftlich-moralischen Anspruch auf ihre Gebärmutter über eine sog. Leihmutterschaft entscheiden könnten?
Im übrigen schließe ich mich Antjes Kommentar an.
Keine Schwangerschaft, Geburt und die Phase danach ist frei von Risiken. Warum sollte eine Frau 280 Tage ein Kind tragen, evtl. Schwangerschaftsübelkeit ertragen, evtl. Zwiwschenblutungen haben, nicht rauchen, keinen Alkohol trinken, um das Gehirn und das Wachstum des Fötus nicht zu gefährden, in den letzten Wochen der Schwangerschaft immer unbeweglicher und erschöpfter werden, wenn sie keine emotionale Bindung zum werdenden Leben hätte? Wenn sie nicht auf die Bewegungen des Kindes in ihrem Leib achtete, das Wesen streichelte, mit ihm/ihr spricht, singt, Musik hört? Dieses noch unbekannte Wesen richtet den Hörsinn auf die Stimme dieser Frau aus, auf die Mutter, die es auch stillen kann. Ach ja, eine sog. Leihmutter natürlich nicht, die muss (durchaus schädliche) Tabletten zum Stopp ihrer Milchproduktion nach der Geburt einwerfen. Warum sollte eine “freie Frau, die in abgesichterten ökonomisch – sozialen Verhältnissen” lebt und um die Bedeutung ihrer Gebärmutter weiß, all das auf ohne Bindungsbereitschaft an das Leben in ihr auf sich nehmen, wenn sie nicht Mutter dieses Leben sein will?
Ich weiß, wovon ich rede, nach einer Fehlgeburt und zwei Geburten und bin wie die Autorim überzeugt, dass die sog. Leihmütter willkommene Frauen im patriarchalen Denken und Menschenhandel sind.
der artikel von maria bertram ist ganz hervorragend ,weil er uns daran erinnert scheinbar fortschrittliche verhaltensweisen ,homoehe mit kind, leihmutter usw immer in den gesellschaftlichen zusammenhang zu bringen und das ist immer noch das patiarchat.
wie schnell uns richterliche entscheidungen die hoheit über die fähigkeit des austragens des kindes und der geburt nehmen können, und somit werden frauen schnell zu gebärmaschinen missbraucht und das teilweise auch freiwillig.
Gründe für Leihmutterschaften gibt es viele:
Ein Beispiel: http://www.berliner-kurier.de/panorama/leihmutter-bleibt-in-der-familie–grossmutter-traegt-ihr-enkelkind-aus,7169224,25856402.html
Was soll an solcher Art von Liebesdienst verwerflich sein?
Wer weiß, vielleicht gibt es ja bereits auch Mütter, die für ihre homosexuellen Söhne ein Kind austragen?!
Liebe Ingrid Maria Bertram,
mit Leihmutterschaft habe ich mich noch wenig beschäftigt, deshalb begrüße ich es, dass du mich mit deinem Artikel zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema anregst. Die Ablehnung von Leihmutterschaft für Geld ist auch der Punkt, in dem ich dir ohne Wenn und Aber zustimme. Ob ein Verbot da der richtige Weg ist, kann ich nicht beurteilen, du räumst ja selbst ein, dass angesichts von Globalisierung durch ein Verbot in nur einem Land wenig auszurichten ist. Zudem ist es möglicherweise auch hier wie bei der Prostitution, dass Verbote Nebenwirkungen haben, die letztlich den Frauen noch mehr Nachteile bringen.
Danke auch für die genaue juristische Recherche zu deinem Fall: Ich denke auch, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hier nicht in Ordnung war, der Weg der Stiefkindadoption wäre ja auch offen gestanden, um ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen.
Wie du diesen Fall deutest und was du für Schlussfolgerungen daraus ziehst, also deinen zweiten Teil plus Überschrift und Anfangssatz, finde ich ganz grauslich und hätte daher einer Veröffentlichung in bzw-weiterdenken ganz sicher nicht zugestimmt, wenn ich gefragt worden wäre. Ich hoffe daher, dass eine fruchtbare Debatte möglich wird, wie Christel es sich von der Veröffentlichung erhofft hat.
Zum einen zeigt dein Text, wie kurz der Weg von einer Verschwörungstheorie (die patriarchalen Männer, die einen Hass auf die schöpferischen Kräfte der Frau haben und sich die weibliche Gebärfähigkeit aneignen wollen, um schlimme Dinge damit zu machen und letztlich die Mütter auszurotten) zur Verunglimpfung von bestimmten Menschen, deren Engagement und sogar wichtiger Errungenschaften wie der Orientierung am Kindeswohl ist. Dass die Andeutung, schwule Männer wollten Kinder, um sie zu missbrauchen, eine ungeheuerliche Unterstellung ist, hat Antje Schrupp ja schon in ihrem Kommentar geschrieben. Dass du auch Regenbogenfamilien und das Engagement des LSVD für die Öffnung der Ehe in den Zusammenhang deines symbolischen Gynozids stellst, trifft mich auch persönlich. Zum einen habe ich mich im LSVD engagiert, zum anderen freue ich mich über jede Regenbogenfamilie, vermischt mit Wehmut, weil die Entwicklung dieser Möglichkeit für gleichgeschlechtlich Liebende, trotz dieser Lebensform Kinder haben zu können, für mich etwas zu spät kam.
Was an deinem Text auch gut zu sehen ist: Dass das Schreiben durch die Brille einer vorgefertigten Theorie, auch wenn sie von Mary Daly und Adriana Cavarero stammt, sehr schnell dazu führt, dass Dinge behauptet werden, die nicht mit der Realität übereinstimmen. Beispielsweise stimmt es überhaupt nicht, dass im Zusammenhang mit Regenbogenfamilien lesbische Frauen die Männer und schwule Männer die Frauen ausschließen, gerade durch die gemeinsame Erziehungsverantwortung kam es im Gegenteil in vielen Fällen zu einer Annäherung. Auch stimmt es nicht, dass das Kindeswohl ein “undefinierter und immer schon missbrauchter” Begriff ist. Natürlich kommt es da immer wieder auch zu falschen Entscheidungen, doch das disqualifiziert doch nicht das ernsthafte Bemühen derer, die solche Entscheidungen treffen müssen. Und es gibt doch auch Mütter, die für das gesunde Aufwachsen von Kindern nicht die geeignete Bezugsperson sind, oder würdest du das auch leugnen?
Nach meiner Auffassung geht es der Autorin nicht um eine Pro und Contra Diskussion über Leihmutterschaft. Vielmehr geht es um das, was im Rahmen moderner Fortpflanzungstechnologien und im Spannungsfeld unterschiedlicher Rechtsprechungen jetzt geschieht. Dies gilt es zu durchdenken und weiterzudenken.
Mit jeder Geburt eines Menschen wird durch die Mutter eine weibliche Genealogie begründet und die weibliche und männliche Nachkommenschaft aller zukünftigen Generationen sichergestellt. Es ist dieser mutterrechtliche Stammbaum, der die Menschheit trägt.
Darum ist Mutterschaft als komplexes Geschehen grundsätzlich nicht verhandelbar. Eine gespaltene Mutterschaft in genetische und biologische dient weder dem Mutterwohl noch dem Kindeswohl. Und sie ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar.
Anhand des aufgezeigten Falles gilt es weiterzudenken darüber, was mit Frausein und Mutterschaft geschieht. Denn nicht umsonst spricht die Autorin vom symbolischen Gynozid. Wenn Mutterschaft in genetische und biologische gespalten wird und wenn eine Mutter durch Verträge und Gerichtsurteile unsichtbar gemacht wird und nicht mehr auffindbar wird durch Akten in Krankenhäusern und/oder Reproduktionsinstitute und/oder durch Eintragungen in Standesamtsregistern, dann geht es wahrhaftig um eine Abschaffung der Mutter.
Meines Erachtens sollte diese Entwicklung – durch medizinischen Fortschritt möglich gemacht – unter Frauen einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Müssen wir im Namen des medizinischen Fortschritts alles gut heißen? Was bedeutet es für die Zukunft, wenn Frauen als Schöpferinnen unsichtbar gemacht werden?
@Renate Miron – “Nach meiner Auffassung geht es der Autorin nicht um eine Pro und Contra Diskussion über Leihmutterschaft. Vielmehr geht es um das, was im Rahmen moderner Fortpflanzungstechnologien und im Spannungsfeld unterschiedlicher Rechtsprechungen jetzt geschieht. Dies gilt es zu durchdenken und weiterzudenken.”
Sexistische, diffamierende Pauschalurteile wie z.B.
“Auf eine menschenunwürdige und frauenverachtende Weise ist es der männlichen Gier nach Macht über Leben und Tod gelungen, die Mutter auszulöschen und sie verschwinden zu lassen.
Hiermit hat die Tradition der Phallokraten, Mütter zu ermorden, einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Eine Tür hat sich geöffnet, duch die wir mit klarem Blick in die zukünftige Welt jener nekrophilen Unternehmen der herrschenden patriarchalen Männer sehen können, in denen der Ausverkauf des Lebens mithilfe der Gentechnologien und unterstützt von ihnen förderlichen Gesetzen weiter voranschreitet.”
sind allerdings einer ernsthaften Diskussion nicht förderlich.
Die Sorge um die vermeintliche “Abschaffung der Mutter”
teile ich nicht. Ich befürchte eher, dass mit dieser Art von Beiträgen die Bio-Mutterschaft auf ein Podest gehoben wird, von dem viele Frauen aus frauenbewegten Zeiten sie
herunter holten,weil sie unter dem damit verbundenen Mutter-Mythos sehr gelitten haben.
Antje, bei mir wir die Seite nicht angezeigt. Gibt’s noch einen anderen Link zum Tagungsbericht?
Antje, der verlinkte Beitrag verdeutlicht die Gefahr, auf die du und auch die Autorin Ingrid M. Betram hinweisen, dass “Schwangersein und Gebären zu einer juristisch regulierbaren Dienstleistung wird, die „verkauft“ bzw. vertraglich eingehegt werden kann”.
Allerdings geht diese Gefahr nicht vom “dem Mann oder den Männern” aus, wie das Frau Bertram behauptet, sondern von einem ökonomischen System, welches die Welt in arm und reich spaltet. Der systemischen Verwertungslogik des vorherrschenden Kapitalismus bedienen sich Frauen wie Männer.
Vielen Dank für den Artikel. Die Entwicklung besteht seit Abschaffung des Matriarchats.
Wir sehen, auf was wir zugehen, wenn wir uns nicht deutlich
äußern.
Ein patriarchales Missverständnis von Ethnologen ist Cuvade: Cuvade war nicht Neid des Ehemanns, sondern mitfühlendes Nachahmen, um der Frau, die drinnen gebar , Unterstützung zu geben, und zwar von ihrem Bruder oder (seltener) Geliebten.Zugang zum Gebärraum war- ganz matriarchal- Männern verwehrt. Der Geliebte hatte mit der Schwangeren keinen erwünschten Kontakt mehr!
Vielen Dank dafür, dass du dieses schwierige Thema aufgegriffen hast. Denn das ist tatsächlich ein drängendes Problem, wie angesichts der ja wünschenswerten rechtlichen Akzeptanz von homosexuellen Lebensformen in Zukunft mit dem Thema Kinderhaben, Schwangerschaft, geteilter Elternschaft umgegangen werden soll. Und es ist tatsächlich ein sehr zu kritisierender Weg, die schwangere Frau zur rein rechtlichen Vertragspartnerin bzw. Dienstleisterin ihrer männlichen “Kunden” mit Elternwunsch zu machen.
Ich finde aber zwei Punkte in deiner Argumentation problematisch: erstens den Hinweis auf Pädophilie, den ich als polemisch empfinde. Denn soweit ich es sehe gibt es in der Bewegung für schwule Elternschaft heute keine Verteidigung der Pädophilie mehr. Im Gegenteil, die Verteidigung von Pädaophilie fand sich unter Schwulen vor allem dann, wenn sie NICHT die rechtliche Gleichsetzung als Lebensform forderten, was in den 1950ern und 1960igern noch weitgehend der Fall war. Die Gleichsetzung von Homosexualität mit Pädophilie ist eine alte schwulendiskriminierende Argumentationsfigur, die heute noch von Hardlinern in der katholischen Kirche oder auch Leuten wie Putin angebracht werden.
Zweitens finde ich deinen Verweis auf “natürliche Mutterschaft” problematisch. Es gibt keine “natürliche Mutterschaft”, sondern Mutterschaft ist immer sozial und kulturell verhandelt. Das einzige “Natürliche” bei all dem ist die biologische Tatsache, dass es immer eine Frau gibt, die schwanger ist und ein Kind zur Welt bringt. Diese Tatsache muss meiner Meinung nach in die sozialen und kulturellen Verfahrensweisen, die das rechtliche und soziale Verhältnis zwischen Kindern und Erwachsenen nach der Geburt regeln, mit einfließen und dort eine Rolle spielen. Welche Rolle das ist, ist aber eine Frage politischer Verhandlungen und Regeln, es gibt dabei keine “natürlich” richtige Verfahrensweise und somit auch – jenseits der faktischen Tatsache des Gebärens – auch keine “natürliche Mutterschaft”.