Forum für Philosophie und Politik
Von Andrea Günter
Frauen mit Kindern werden durch die Scheidungsgesetzgebung vom Staat neuerdings mehr oder weniger zur Erwerbsarbeit verpflichtet. Eine gute Mutter ist, wer Kinder hat und einer Erwerbsarbeit nachgeht, lautet der neue gesellschaftliche Anspruch an Mütter. Denn dadurch würden Frauen von Männern finanziell unabhängig. Diese neue Politik der Verteilung von ökonomischen Ressourcen zwischen den Geschlechtern sei Zeichen der Beendigung des Ernährerprinzips, wird derzeit von einigen feministischen Stimmen wie von den Politikwissenschaftlerinnen Claudia Pinl oder Alexandra Scheele gelobt.
Diese Einschätzung scheint richtig, allerdings nur auf den ersten Blick. Übergangen wird systematisch, dass das Ernährermodell nicht einfach nur die finanzielle Situation von Mann und Frau im Ehepaar organisiert hat. Der Lohn, den ein Mann erarbeitete, galt gesellschaftspolitisch nicht einfach als Bezahlung einer (nämlich seiner) Arbeitsleistung. Er war zugleich auch Ausdruck und Möglichkeit dessen, dass mit einem Lohn eine Familie ernährt werden sollte. Der Lohn ist also nicht bloß Ausdruck eines Arbeitsvertrags, er ist gerade auch Ausdruck eines Gesellschaftsvertrags, und das heißt, der Einbindung der Wirtschaft in die Gesellschaft. Der Lohn bindet die Reproduktion der Gesellschaft in die Wirtschaft ein, was der Wirtschaft ihren gesellschaftlichen Stellenwert gibt.
Auf der Ebene des Gesellschaftsvertrags betrachtet, wurde mit einem Lohn die Reproduktion (in) einer Familie, und das heißt ihr Auskommen entlang der Arbeit von Ehemann und Ehefrau gleichermaßen bezahlt. Der Gesellschaftsvertrag und damit der Lohn waren immer auch ein Geschlechtergesellschaftsvertrag.
Das “Ernährer”-Modell meint also mehr als einen Mann, der Geld für den Unterhalt seiner Familie verdient. Es ist Ausdruck eines Familien- und Geschlechtermodells, allerdings eines, das aufgrund seines Namens dieses Modell einseitig fokussiert: über den Mann definiert. Der Name “Ernährer”-Modell erweist sich als Verdeckung der gesellschaftspolitischen Bedeutung, die einem Lohn (und also der Erwerbswirtschaft) für Frauen und Kinder zukommt.
In der Diskussion um die Neuverteilung von Geld und Ressourcen zwischen den Geschlechtern kommt nun vorwiegend lediglich die innereheliche Organisation und Verteilung zur Sprache. Das Prinzip “Ernährerlohn” besagt aber nicht nur eine Innenseite (Paar und Familie), sondern auch eine Außenseite: die gesellschaftliche Bedeutung von Lohn. Die Dimension des Gesellschaftsvertrags in der aktuellen wirtschafts- und familienpolitischen Diskussion zu beachten bietet eine Folie für Kritik und Analyse. Es handelt sich um eine Folie jenseits der -ismen: des Sozialismus und Kapitalismus. Denn darin, dass das Ernährermodell eine doppelte Seite hat, also nicht nur die Verteilung von (finanziellen) Mitteln im Paar von Mann und Frau definiert, sondern auch die gesellschaftsrelevante Bedeutung von paargetragenen Arbeitsleistungen und Lohn repräsentiert, liegt eine zentrale gesellschaftspolitische Analysekategorie, die Entwicklungen und Argumente in einer Zeit geschlechterbewusst bewerten, kritisieren und ordnen lässt, in der solche systemalternativen Strategien wie “Kapitalismus oder Sozialismus” kaum mehr einen Aussagewert für politische Gestaltung haben.
Die gesellschaftsvertragliche Seite des Lohns bildete einen zentralen Baustein im Zusammenwirken von Einzelpersonen, Familien und Erwerbswirtschaft, der Nachkriegsdeutschland nachhaltig prägte. Dennoch wird im Zusammenhang mit der Geschlechterfrage die gesellschaftspolitische Bedeutung des Lohns kaum thematisiert. Übergangen wird damit, was das Ernährermodell mit Löhnen, ihrer Organisation und Entwicklung zu tun hat, und zwar gerade jenseits der Frage, ob Frauen- und Männerarbeit gleich bezahlt wird.
Dass der durchschnittliche Lohn eines Mannes eine Familie ernähren können muss, davon spricht schon lange keiner mehr. Die meisten Familien, die traditionell dem Ernährer-Familien-Modell folgen (wollen), brauchen einen Zuverdienst von Seiten der Mutter, um “über die Runden zu kommen”. Aufgrund dieser Entwicklung könnte man die These aufstellen, dass das Ernährermodell de facto schon lange außer Kraft gesetzt ist, vermutlich seit Mitte der 90er Jahre, und dass die gegenwärtige rechtliche Neuregelung der Beteiligung von Ehemännern und Vätern am Lebensunterhalt von Kindern und Frauen lediglich diesem Fakt gerecht wird. Das aber würde bedeuten, dass die neue Rechtslage kein Fortschritt in den Geschlechterverhältnissen ist, sondern die neuen Geschlechterverhältnisse eine gesellschaftliche Fehlentwicklung kaschieren, die in der Veränderung der gesellschaftsvertraglichen Bedeutung des Lohns fassbar wird.
Nimmt man daher die Entwicklung der Löhne zum Ausgangspunkt, um die gegenwärtigen Veränderungen in der Ökonomie der Geschlechter zu beurteilen, kann man sich nicht länger darüber wundern, dass es eine Gesetzesänderung wie das neue Eherecht gibt, das die Erwerbstätigkeit der Mütter forciert, obgleich die Mehrheit der politischen Kreise eher konservativ agiert, was das Familienbild betrifft, also zugleich denkt, dass eine Mutter besser zuhause bleiben sollte. Dies zu realisieren würde nämlich voraussetzen, dass ein durchschnittlicher Lohn eine Familie finanzieren kann. Und da das kaum mehr gewährleistet ist, bleibt auch den Konservativen nichts anderes übrig als die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern, sollen nicht noch mehr Menschen vom Staat abhängig sein.
Zudem lässt sich erklären, warum sich die wirtschaftliche Einbindung von Frauen und die Neuorganisation der Fürsorgetätigkeiten bis hin zu deren neuen Finanzierung kaum ändert, vermutlich auch nicht ändern wird: Auf die Leistung, für die bislang Frauen indirekt bezahlt wurden, kann eine Gesellschaft zusammen mit der Wirtschaft nicht verzichten. Sie in direkte Lohnarbeitsverhältnisse zu verwandeln, also Männer, Frauen und Kinder als eigenständige ökonomische Einheiten zu gestalten und zu finanzieren, erweist sich jedoch als deutlich aufwändiger und teurer als die Familie als (Reproduktions)-Arbeitseinheit.
Wenn die beschriebene Entwicklung, nämlich die Verabschiedung der gesellschaftsvertraglichen Bedeutung von Löhnen, der Hauptmotor für die gegenwärtige Veränderung der finanziellen Verteilung zwischen Frauen und Männern ist, dann verdankt sich die gegenwärtige rechtliche Änderung gerade nicht den politischen Einsichten zur Geschlechtergerechtigkeit, sondern wäre eine späte Reaktion auf veränderte wirtschaftliche Verhältnisse, letztlich auf eine “Kündigung” des Gesellschaftsvertrags als gesellschaftstragendes Zusammenspiel von Erwerbswirtschaft und familialen Zusammenhängen.
Für diese Einschätzung spricht auch, dass die Veränderung der wirtschaftlichen Situation von Ehefrauen der Veränderung der politischen Situation von Frauen – Wahlrecht, Antidiskriminierung usw. – in der deutschen Geschlechtergeschichte nachgeordnet bleibt. Ehefrauen hatten das Wahlrecht lange bevor sie über ihre Arbeitskraft und über eigene Finanzen verfügen durften. Auch aufgrund dieser Geschichte ist es nicht zu erwarten, dass die Veränderungen der politischen Situation von Frauen automatisch zu wirtschaftlichen Veränderungen im Geschlechterverhältnis und folglich zu ihrer ökonomischen Emanzipation beitragen würde, sondern das Umgekehrte geschieht: Frauenleben wird entlang von wirtschaftlichen Entwicklungen und letztlich Wirtschaftsinteressen organisiert.
So kann und muss in Anbetracht der gesellschaftsvertraglichen Dimension von Lohnentwicklung und der Dekonstruktion des Ernährermodells verstärkt danach gefragt werden, was mit der gesellschaftsvertraglichen Bedeutung von Lohn wird und werden soll, was nämlich ein durchschnittlicher Lohn abdecken soll, und was passiert, wenn dieses Ideal nicht (mehr) repräsentiert und praktiziert wird: Soll eine Familie von einem durchschnittlichen Lohn leben können bzw. familiale Arbeit durch Lohn teilfinanziert werden? Soll ein Lohn wenigstens eine Einzelperson ernähren können? Gesellschaftsvertragliche Ansprüche an Lohngestaltung sind derzeit auch in feministischen Diskussionen kaum vernehmbar.
Die bloße Fixierung auf das Paar von Mann und Frau mag vielleicht zu einer Angleichung von Löhnen von Frauen und Männern führen. Allerdings bleibt auch hier offen, was diese Löhne eigentlich bedeuten. Der Kreis muss daher weiter gezogen werden. Die gesellschaftsvertragliche Seite zu thematisieren ermöglicht es, den ökonomischen, wirtschaftsrelevanten Komplex, für den das heterosexuelle Paar in Verbindung mit dem Ernährermodell stand, gerade in der sinnstiftenden Bedeutung zu erfassen, die über das Paar als dessen Symbolisierungsfigur hinausging.
Die Diskussion um die Angleichung von Löhnen reduziert die gesellschaftspolitische Problematik. Hiermit wird aufgegeben, den Gesamtkomplex um die Figur “Lohn” zu rekonstruieren. Statt in die Tiefendimension vorzustoßen, die die Geschlechterfrage anzeigt, wird einem a-politisierenden Geschlechtspositivismus gehuldigt, der in einem bloßen Zahlenvergleich besteht. Die Frage, was wir wollen und sollten, bleibt hinter den Zahlen zurück.
Denn was nützt es, wenn Frauen rein formal dieselben “höheren” Löhne wie Männern im Zahlenvergleich von Mann und Frau erhalten, dieser Lohn an sich aber keine Einzelperson ernähren kann? Es ist also mehr als ein statistischer Vergleich zwischen den Geschlechtern zu ziehen. Zugleich wird erklärbar, warum sich die Löhne nicht angleichen können.
So wird die Frage einer Lohngleichheit von Frauen und Männern zur Absurdität. Alle Männer müssten eher mehr Abgaben leisten, sozusagen den Teil ihres Lohnes abgeben, den sie dem Moment verdanken, dass ein Mann “Ernährer” sein könnte und folglich seine Frau indirekt bezahlen müsste. Dass Männerlöhne gesunken sind, lässt sich nicht bestreiten, doch dies geschieht aus anderen Gründen und kommt schon gar nicht bei denen an, die mehr bekommen müssten, würde das Ernährermodell aufgegeben.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit würde im Rahmen dieser Entwicklung bedeuten, dass Frauen keinen durchschnittlichen Ernährerlohn, der eine Familie finanziert, sondern denselben abgespeckten Lohn bekämen, den Männer zunehmend haben. Hier sind demnach mehrere Größen miteinander im Widerstreit, einmal die der realen Differenz in der Entlohnung von Frauen und Männern, dann die, die die Aufhebung des “Ernährer”-Lohns im geschlechterorganisierten Gesellschaftsvertrags mit sich bringt, und letztlich die, die im Sinken der Löhne von Männern sichtbar werden.
Männerlöhne müssten auf Frauenlohnniveau sinken, aber nicht als Zugabe für die Wirtschaft, sondern als Steuerleistung, die in die Löhne für diejenigen fließt, die die familiale Reproduktionsarbeit übernehmen. Der symbolische Wert dieser Umverteilung läge darin, dass die gesellschaftsvertragliche Seite von Löhnen von Männern und Frauen anerkannt würde: die Tatsache, für das eigene Leben abhängig von der Fürsorge anderer zu sein. Zugleich würde sichtbar, dass ein Lohn mehr ist als die Vergütung einer Arbeitsleistung. Das Verständnis, was ein Lohn ist – “Leistung muss sich (wieder) lohnen” -, müsste sich ändern, vielleicht in: “Reproduktionsarbeit muss sich wieder lohnen”. Damit müsste immer wieder neu die Frage gestellt und beantwortet werden, wofür ein Lohn da ist.
Die Etablierung des Niedriglohnsektors zeigt hingegen, dass sogar der Anspruch aufgegeben wurde, von einem Lohn solle wenigstens eine Einzelperson leben können. Das heißt, wenn Mutter oder Vater jeweils einen vollen Lohn bräuchten, um sich selbst ernähren zu können, dann braucht es eine dritte Kraft, die die Finanzierung von Kindern erwirtschaftet und Fürsorgetätigkeit bezahlt.
Wenn ein Lohn zunehmend höchstens eine Person ernähren kann, scheint es folgerichtig, dass der Staat für die Finanzierung der Kinder zuständig ist – direkt oder indirekt. Womit zu fragen ist, unter welchem Verständnis von Elternschaft die staatliche Leistung direkt und unter welchem sie indirekt ist: Zählt zur Elternschaft auch die eigenständige finanzielle Versorgung von Kindern, dann müssten Eltern wieder die Möglichkeit haben, einen gesellschaftsvertraglich geprägten Lohn zu erhalten, der es erlaubt, Kinder und weitere Personen mitzufinanzieren. Auf jeden Fall könnte der Staat sich neu konturieren: Statt als dritte Figur neben Männern und Frauen im Sinne der dritten Kraft, die durch gezielt verfasste und transparente Verteilung die Funktion der indirekten Bezahlung übernimmt.
Auf jeden Fall aber ist mit dieser Entwicklung die traditionelle Bedeutung der Ehe und der Familiengründung endgültig aufgeben. Ehe und Familie waren über Jahrhunderte ja keine Einrichtungen dafür, Gefühle zu pflegen, sondern sie schufen die ökonomische Grundlage für das Zusammenleben der Generationen. Diese Funktion können diese beiden sozialen Formen nicht mehr garantieren. Auf jeden Fall müssen sich Zwischengrößen zwischen Individuen und Staat ausbilden: soziale Formen dafür, die die ökonomische Funktion des “Ernährermodells” übernehmen.
Vor allem aber muss die erwerbswirtschaftliche Definition des Lohns wieder ergänzt und gestärkt werden, damit die Ökonomie bzw. das, was darunter verstanden wird, nicht der einzige, positive Ziele formulierende Bereich bleibt, der die Kriterien für einen Gesellschaftsvertrag und folglich Geschlechtervertrag vorgibt. Stattdessen muss ein neuer Gesellschaftsvertrag und folglich auch ein neuer Geschlechtervertrag wieder die Größe werden, die die Ökonomie gesellschaftlich profiliert.
Andrea Günter: Was frauenbewegte Politik sein kann: Autorität, Ethik, Politik und Gesellschaftsvertrag, in: dies., Die weibliche Seite der Politik: Ordnung der Seele, Gerechtigkeit der Welt, Königstein/Ts. 2001, 59-68; dies.: Ökonomie und Wirtschaft zwischen “Feminisierung” und “Maskulinisierung”, in: dies., Ina Praetorius, Ulrike Wagener, Feministische Ökonomiekritik als Arbeit am Symbolischen, Luzern 1998, v.a. 86-102.
Zum Geschlechtspositivismus vgl. Andrea Günter: Mit Transzendenz gegen oberflächliche Geschlechterkonzepte. Simone de Beauvoir feiern (in diesem Forum)
Feministische Stimmen, die die gegenwärtige Entwicklung befürworten: Pinl, Claudia: Die Zukunft der Emanzipation. Von der Familien- zur Geschlechterpolitik, In: Blätter für deutsche und internationale Politik 2 (09) 94-101; Scheele, Alexandra: Hat die Wirtschaftskrise ein Geschlecht? In: Blätter für deutsche und internationale Politik 3 (09) 26-28.
Klare Worte
Ich habe mit Interesse Ihre Ausführungen gelesen. Danke, dass Sie die großen Zusammenhänge aufedcken und die Schieflage eines individualisierten Feminismus aufdecken. Frauengerechtigkeit hängt immer mit Familiengerechtigkeit zusammen. Nur wer die Reproduktionsarbeit mit in Betracht zieht, wird den meisten Frauen gerecht werden. Von daher ist äußerst kritisch zu sehen, dass die Fremdbetreuung von Kindern zunehmend mehr gesellschaftlich finanziert wird (gerade auch von den kleinen und mittleren Gehältern!) die private häusliche Erzehung und Betreuung aber weiterhin Privatsache bleibt.